Mit Bezug auf die Indikatoren zu den Kategorien des funktionellen Schweregrads und der Konsistenz führte der psychiatrische Gutachter aus, die stimmungsbezogenen diagnoserelevanten Befunde seien leichtgradig ausgeprägt. Die Schwindelanfälle seien gemäss Aussage der Versicherten als mittelgradig zu werten. Anlässlich der Exploration hätten sie Urteil S 2018 122 16