Sie werde als sonstige somatoforme Störung (ICD-10 F45.8) kodiert. Anlässlich der Exploration habe sich die Versicherte in leichtgradig depressiver Verstimmung befunden, was als rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichtgradig (ICD-10 F33.0), kodiert worden sei. Weiter nannte der psychiatrische Gutachter erhebliche psychosoziale Faktoren und emotionale Konflikte wie Stellenverluste, Arbeitslosigkeit, schwierige Beziehungen mit gewalttätigen Männern und finanzielle Sorgen (IV-act. 88/55-57).