Dennoch seien die Schulterbeschwerden rechts als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit aufzuführen, da aufgrund dieser Diagnose bezüglich einer sonstigen Tätigkeit doch erhebliche Einschränkungen bestünden. Eine adaptierte Tätigkeit ohne körperliche Schwerarbeit oder Tätigkeiten für den rechten dominanten Arm oberhalb der Schulterhorizontale sei aus rheumatologischer Sicht aktuell und retrospektiv zu ebenfalls 100 % zumutbar (IV-act. 88/37 und 88/76-77).