Der neurologische Gutachter ging davon aus, dass aufgrund der rezidivierenden Stürze mit kurzdauernder Bewusstlosigkeit, welche aktuell 20- bis 25-mal pro Monat aufträten, eine Beeinflussung der Arbeitsfähigkeit bestehe. Tätigkeiten auf Gerüsten und Leitern sowie Tätigkeiten an Maschinen mit erhöhter Verletzungsgefahr seien der Explorandin nicht mehr zumutbar. Einfache körperliche Tätigkeiten, administrative und organisatorische Tätigkeiten könnten ihr jedoch ganztags zugemutet werden. Aufgrund der bewegungsabhängigen Schulterschmerzen wäre es sinnvoll, wenn Arbeiten über Kopf sowie schwere körperliche Tätigkeiten vermieden werden könnten.