Im Gutachten vom 24. September 2013 stellte Dr. I.________ einen eindeutig verschlimmerten psychopathologischen Befund fest. Das depressive Krankheitsbild erreiche derzeitig ein schweres Ausmass mit angedeuteten psychotischen Symptomen. Somit müsse die Diagnostik geändert werden, indem von einer rezidivierenden depressiven Störung, schwergradige Episode, mit angedeuteten psychotischen Symptomen gemäss ICD-10 F33.3 geredet werden müsse. Die depressive Symptomatik sei mit einer deutlichen und von Konzentrationsstörungen sowie Aufmerksamkeitsstörungen geprägten neurokognitiven Beeinträchtigung gekoppelt. Der Panikstörung komme derzeitig eine zweitrangige Bedeutung zu. Das Krankheitsbild sei