der Arbeitsfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu rechnen sei (IV-act. 29/8). Zur Arbeitsfähigkeit führte Dr. F.________ aus, hauptsächlich einschränkend wirke sich derzeit die Angststörung aus, welche die Wegfähigkeit der Versicherten beeinträchtige, da sie häufig Begleitung benötige, um das Haus zu verlassen. Quantitativ einschränkend wirke sich die depressive Störung mit reduziertem Durchhaltevermögen und der Erschöpfbarkeit aus. Seit dem Behandlungsbeginn bei Dr. G.________ am 7. August 2012 sei die Versicherte in ihrer bisherigen Tätigkeit zu 10 % arbeitsfähig, d.h. einen halben Tag pro Woche im Rahmen einer Exposition zur Wegfähigkeit (IV-act. 29/8-9).