_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, beschreibe im Bericht vom 8. November 2012 (IV-act. 13) zusätzlich zu den auch hier aufgeführten Diagnosen einen Status nach posttraumatischer Belastungsstörung ca. im Jahre 1981 sowie eine andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung ca. ab 1983. Die erstgenannte Diagnose könne hier nicht bestätigt werden, da die Versicherte im Rahmen der Exploration zu den zeitlichen Aspekten und der Symptomatik nichts berichtet habe. Von einer anhaltenden Persönlichkeitsänderung sollte erst ausgegangen werden, wenn alle Therapieoptionen ausgeschöpft seien. Zugleich beschreibe Dr. G.________ eine Besserung des Zustandsbildes.