Es hätten sich keine Hinweise auf eine posttraumatische Belastungsstörung ergeben. Es seien allerdings Albträume bezüglich des traumatogenen Inhaltes berichtet worden. Der die Versicherte früher behandelnde Dr. med. G.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, beschreibe im Bericht vom 8. November 2012 (IV-act. 13) zusätzlich zu den auch hier aufgeführten Diagnosen einen Status nach posttraumatischer Belastungsstörung ca. im Jahre 1981 sowie eine andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung ca. ab 1983.