3.4 Mit dem ersten Vorbescheid vom 7. Mai 2014 teilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die beabsichtigte Ablehnung des Leistungsbegehrens wegen Verletzung der Schadenminderungspflicht durch Verweigerung der Aufnahme einer adäquaten fachärztlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung mit (IVact. 60). Im Rahmen des Vorbescheidverfahrens gab sie ein MEDAS-Gutachten in Auftrag.