F. Mit Eingaben vom 23. April 2019 (act. 13) und 2. März 2020 (act. 17) legte die Beschwerdeführerin neuere Arztberichte ins Recht. Zur ersten Eingabe äusserte sich die Beschwerdegegnerin am 3. Mai 2019 (act. 15). Das Verwaltungsgericht erwägt: