Urteil S 2018 122 4 C. Mit Verfügung vom 29. Oktober 2018wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung bewilligt und Rechtsanwältin MLaw B.________ wurde ihr als unentgeltliche Rechtsbeiständin bestellt (act. 4). D. Mit Vernehmlassung vom 13. November 2018 schloss die Verwaltung unter Hinweis auf das Gutachten von Dr. C.________ auf Abweisung der Beschwerde (act. 5). E. Replicando erhebt die Beschwerdeführerin am 4. Februar 2019 weitere Einwendungen gegen das Gutachten von Dr. C.________ (act. 9). Diese werden von der Beschwerdegegnerin in der Duplik vom 18. Februar 2019 bestritten (act. 11).