In prozessualer Hinsicht ersuchte die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels (act. 1 S. 2 f.). Zur Begründung bemängelt sie zunächst eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil sie sich vor Erlass der leistungsabweisenden Verfügung zu den darin vorgebrachten, einen Rentenanspruch verneinenden Argumenten nicht habe äussern können (act. 1 S. 7 f.). Weiter bestreitet die Beschwerdeführerin den Beweiswert des Gutachtens von Dr. C.________ und rügt die Annahme von Ausschlussgründen bei der Prüfung der Standardindikatoren (act. 1 S. 9 f.).