B. Dagegen erhob A.________ am 22. Oktober 2018 Beschwerde mit dem Rechtsbegehren um Aufhebung der angefochtenen Verfügung und Rückweisung der Sache an die Verwaltung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs; eventualiter um Zusprechung von Leistungen der Invalidenversicherung; allenfalls um Anordnung eines Gerichtsgutachtens; subeventualiter um Rückweisung der Sache an die Verwaltung zur Neubegutachtung. In prozessualer Hinsicht ersuchte die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels (act. 1 S. 2 f.).