Nach Durchführung von Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht teilte diese der Versicherten mit Vorbescheid vom 7. Mai 2014 die beabsichtigte Ablehnung des Leistungsbegehrens wegen Verletzung der Schadenminderungspflicht mit (IV-act. 60). Im Rahmen des Vorbescheidverfahrens beauftragte die IV-Stelle Zug die MEDAS Begaz GmbH Begutachtungszentrum Basel-Land mit einer polydisziplinären Abklärung. Gestützt auf das MEDAS-Gutachten vom 4. Mai 2016 (IV-act. 88/3-81) stellte sie der Versicherten mit erneutem Vorbescheid vom 19. Januar 2017 die Zusprache einer vom 1. April 2015 bis 31. Juli 2016 befristeten ganzen Invalidenrente in Aussicht (IVact. 107).