Auf der Basis der im Jahre 2016 betriebsüblichen 41,7 Wochenstunden ergäbe sich auf ein Jahr aufgerechnet ein Valideneinkommen von rund Fr. 60'448.– (4'832 x 12 / 40 x 41.7). Aus der Gegenüberstellung mit dem in E. 7.3 ermittelten Invalideneinkommen von Fr. 49'123.– würde eine Erwerbseinbusse von Fr. 11'325.– bzw. ein Invaliditätsgrad von 19 % resultieren (Fr. 11'325 / Fr. 60'448 x 100). 7.5 Die rentenablehnende Verfügung vom 19. September 2018 ist demzufolge im Ergebnis nicht zu beanstanden, was zur Abweisung der dagegen erhobenen Beschwerde führt.