7.4 Selbst wenn man bei der Bemessung des Valideneinkommens vom Kompetenzniveau 2 ausginge (act. 1 S. 10 f.), würde kein rentenbegründender Invaliditätsgrad erreicht werden. Denn der statistische Durchschnittslohn (Zentralwert) der mit praktischen Tätigkeiten beschäftigten Frauen im privaten Sektor hat im Jahre 2016 bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden monatlich Fr. 4'832.– betragen (inkl. 13. Monatslohn; LSE 2016 Tabelle TA1_tirage_skill_level, Total). Auf der Basis der im Jahre 2016 betriebsüblichen 41,7 Wochenstunden ergäbe sich auf ein Jahr aufgerechnet ein Valideneinkommen von rund Fr. 60'448.– (4'832 x 12 / 40 x 41.7).