175 und 185/3). Da sie aber verschiedene Tabellen für die Anpassung des statistischen Jahreslohnes an die Nominallohnentwicklung für das Jahr 2015 anwendet und bei der Bemessung des Valideneinkommens die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit unberücksichtigt geblieben ist, erweist sich das vor Vornahme des Abzuges ermittelte Invalideneinkommen von Fr. 54'055.– höher als das Valideneinkommen (vgl. IV-act. 175), was zu korrigieren ist (vgl. dazu act. 1 S. 10 f. und act. 5 S. 4).