7.1 Die Beschwerdegegnerin bemisst das Valideneinkommen anhand der statistischen Daten der vom Bundesamt für Statistik herausgegebenen Lohnstrukturerhebung 2014 für einfache Tätigkeiten körperlicher oder handwerklicher Art auf Fr. 51'762.– (LSE 2014, Tabelle TA1_tirage_skill_level, Total, Kompentenzniveau 1, Frauen) und das Invalideneinkommen anhand derselben Tabelle unter Vornahme eines Abzugs von 10 % auf Fr. 48'649.– (IV-act. 175 und 185/3).