Verkehrsunfall im April 2015 durchgeführte Abklärung in der Klinik E.________ einen normalen neurologischen Befund (Bericht vom 23. November 2015 [IV-act. 114/13-15]). Weiter interpretierte Dr. med. F.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, die im März 2016 noch erhobene Symptomatik als Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion nach ICD-10 F43.21 (Bericht vom 15. März 2016 [IV-act. 117]), was nach Abklingen der Beschwerden zur gutachterlichen Diagnose eines Status' nach Anpassungsstörung führte. Schliesslich entspricht die Beurteilung der Schulterbeschwerden den Feststellungen des Hausarztes Dr. D.________ im Bericht vom 10. Dezember 2015 (IV-act. 114/1-7).