6.3 Zugegebenermassen war das vom 23. Februar 2017 datierende Gutachten zur Zeit der Rentenprüfung infolge der durchgeführten Eingliederungsmassnahmen 2 1/2 Jahre alt. In dieser Zeit ist allerdings mit Ausnahme einer vorübergehenden Epikondylitis keine wesentliche Veränderung des Gesundheitszustandes ausgewiesen. Dementsprechend lässt sich den neueren Arztzeugnissen von Dr. D.________ lediglich eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit zwischen dem 6. April und dem 31. August 2018 entnehmen. Im Übrigen wies der Hausarzt auf das seit dem Unfall im Jahr 2014 persistierende, chronifizierte Nacken-, Schulter- und Armsyndrom rechts hin (Zeugnisse vom 2. Juli und 14. September 2018 [BF-act.