6.2 Weiter bemängelt die Beschwerdeführerin das Fehlen ergänzender Abklärungen zum Verlauf der Leberzirrhose und weist auf die seit dem Gutachten ergangene Berichterstattung der behandelnden Ärzte hin. Daraus schliesst sie, dass ihre ausgeprägte Müdigkeit, die Erschöpfungszustände und die Gelenkbeschwerden Folgen der Zirrhose und damit bei der Bemessung der Arbeitsfähigkeit zu berücksichtigen seien (act. 1 S. 8 f.).