So gab die letzte Arbeitgeberin im Fragebogen vom 30. November 2015 an, bei der Arbeitserledigung sei das Heben oder Tragen leichter Lasten bis 10 kg nur manchmal nötig (IV-act. 111/5). Gemäss dem von den Gutachtern beschriebenen Anforderungsprofil könnte die Beschwerdeführerin mit dem rechten Arm gelegentlich sogar Lasten über 15 kg Urteil S 2018 115 11 heben (IV-act. 147/25). Weiter könnte durch eine ergonomisch geeignete Körperhaltung eine Entlastung von Rücken und Gelenken herbeigeführt werden.