Dank der verschiedenen heutzutage in der gewerbsmässigen Reinigung gewöhnlich eingesetzten Hilfsmittel für die Bodenreinigung, konnte das Heben oder Tragen schwerer Lasten (insbesondere von mit Wasser gefüllten Kübeln) erheblich reduziert werden. Die dadurch bewirkte Verminderung der aus früheren Zeiten bekannten körperlichen Belastung dieser Tätigkeit kann auch der Tätigkeitsbeschreibung entnommen werden. So gab die letzte Arbeitgeberin im Fragebogen vom 30. November 2015 an, bei der Arbeitserledigung sei das Heben oder Tragen leichter Lasten bis 10 kg nur manchmal nötig (IV-act. 111/5).