Für leidensadaptierte Tätigkeiten sei eine Arbeitstätigkeit aus Sicht aller am Gutachten beteiligten Fachdisziplinen ohne Einschränkung möglich. Abgesehen von längstens jeweils dreimonatiger gänzlicher Arbeitsunfähigkeit in der direkten Folge der stattgehabten Distorsionstraumata der Halswirbelsäule, zuletzt im Dezember 2014 und April 2015, gelte die oben beschriebene Arbeitsfähigkeit auch retrospektiv. Für die Zeit nach dem aktuell 4. IV-Antrag würden somit für leidensadaptierte Tätigkeiten keine Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit mehr gelten, respektive es seien nur leichte Einschränkungen aus den genannten orthopädischen Gründen für die zuletzt ausgeübten Tätigkeiten zu konstatieren.