Funktionseinschränkungen der rechten Schulter mit wiederkehrenden Arthralgien und die belastungsabhängige Tarsalgie rechts zu attestieren. Hierbei sei durch vermehrte Pausen eine leichte Leistungsminderung um 20 % bei ganztägigem Pensum begründbar. Für die Tätigkeit als Hausfrau ergebe sich eine Minderung der Leistungsfähigkeit von maximal 10 %. Die übrigen Diagnosen auf neurologischem, psychiatrischem und internistischem Fachgebiet seien ansonsten als Diagnosen ohne Relevanz für die Arbeitsfähigkeit zu klassifizieren. Für leidensadaptierte Tätigkeiten sei eine Arbeitstätigkeit aus Sicht aller am Gutachten beteiligten Fachdisziplinen ohne Einschränkung möglich.