In der interdisziplinären versicherungsmedizinischen Beurteilung kamen die Gutachter zum Schluss, dass die medizinischen und versicherungsmedizinischen Sachverhalte auf dem orthopädischen Fachgebiet vorrangig relevant seien. Als interdisziplinär arbeitsrelevante Diagnosen in Bezug auf die angestammte Tätigkeit seien somit die Urteil S 2018 115 10