Gemäss psychiatrischem Gutachten habe die Beschwerdeführerin von Trimipramin auf Venlafaxin gewechselt. Jedoch könne keines dieser beiden Medikamente im Serum detektiert werden. Sodann sei die psychiatrische Behandlung erst auf Empfehlung der Versicherung erfolgt. Die Versicherte selbst zeige diesbezüglich auch keine Motivation und finde die Behandlung nicht sinnvoll. Wegen der psychischen Beschwerden bestehe kein erkennbarer Leidensdruck (IV-act. 147/27).