Den Gutachtern fielen jedoch einige Inkonsistenzen auf. So erscheine die Behandlungsaktivität sehr gering. Gemäss Anamnese werde morgens lediglich eine Tablette des Schmerzmittels Ketoprofen eingenommen. 2016 sei auch keine Physiotherapie benötigt oder durchgeführt worden. Es dürfe davon ausgegangen werden, dass eine Beschwerdeintensität allenfalls in viel geringerem Umfang bestehen dürfte. Auch liege der Serumspiegel für die angegebenen Medikamente im nicht detektierbaren Bereich. Dabei würden etwas unterschiedliche Angaben zur Einnahme gemacht. Gemäss psychiatrischem Gutachten habe die Beschwerdeführerin von Trimipramin auf Venlafaxin gewechselt.