Es seien allenfalls zeitweilige myofasziale Projektionen zum rechten Arm denkbar, eher aber in Zusammenhang mit der Schulterpathologie stehend. Zu den Beschwerden nach den Unfallereignissen im Dezember 2014 und im April 2015 beschreibe die Versicherte gemäss aktueller Anamnese nur eine vorübergehende kürzere Akzentuierung ihrer Kopf- und Nackenschmerzen, auch hier aber nicht neurologische signifikante Störungen, auch hätten sich die Beschwerden wieder auf das Vorniveau reduziert (IV-act. 147/26). Urteil S 2018 115 9