Selbst wenn man einen Analgetika-induzierten Kopfschmerz annehmen würde, so wäre dieser als behandelbar zu werten, zumal auch gegenwärtig nicht in der Ausprägung relevant. Hinsichtlich der Nackenschmerzen bei wiederholten Verkehrsunfällen seien ebenfalls keine signifikanten neurologischen Störungen feststellbar, welche versicherungsmedizinisch relevant wären. Dies gelte auch weitgehend retrospektiv. Es seien allenfalls zeitweilige myofasziale Projektionen zum rechten Arm denkbar, eher aber in Zusammenhang mit der Schulterpathologie stehend.