Anderweitige für eine posttraumatische Belastungsstörung typische Symptome würden aber in der heutigen Anamnese dezidiert verneint. Auch im klinischen Eindruck schienen diese nicht vorzuliegen. Die beklagten Kopfschmerzen könnten gemäss den anamnestischen Kriterien allenfalls als episodische Spannungskopfschmerzen bewertet werden. In der aktuellen Ausprägung könnten diese aber ebenfalls nicht versicherungsmedizinisch relevant bewertet werden. Selbst wenn man einen Analgetika-induzierten Kopfschmerz annehmen würde, so wäre dieser als behandelbar zu werten, zumal auch gegenwärtig nicht in der Ausprägung relevant.