Aus neurologischer Sicht zeigten sich keine Hinweise für das Bestehen einer aktuell relevanten neurogenen Schädigung, respektive für Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Auch bezüglich der Schlafstörungen beschreibe die Versicherte keine Hinweise für eine organische Insomnie. Es werde hier allenfalls eine psychophysiologische Insomnie anzunehmen sein, welche ebenfalls keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit erkläre. Soweit aus neurologischer Sicht beurteilbar, seien zwar gewisse Albträume noch anamnestisch beschrieben. Anderweitige für eine posttraumatische Belastungsstörung typische Symptome würden aber in der heutigen Anamnese dezidiert verneint.