Aus orthopädischer Sicht erachteten die Gutachter belastungsabhängige Schmerzen an der rechten Schulter und am rechten Fuss als nachvollziehbar. Tätigkeiten verbunden mit Belastungen der rechten Schulter durch mittelschwere und schwere körperliche Arbeit seien nicht mehr zumutbar. Die rechte Schulter belastende Arbeiten leichter körperlicher Natur seien soweit zumutbar, als sie nicht monotone, repetitive Belastungen für die rechte Schulter bedeuteten und die Arme nicht mehr als gelegentlich über Schulterniveau eingesetzt werden müssten. Tätigkeiten ausschliesslich im Stehen und Gehen seien aufgrund der Beschwerden am rechten Fuss nicht mehr vollschichtig möglich.