B. Dagegen erhob A.________ am 18. Oktober 2018 Beschwerde mit dem Rechtsbegehren um Aufhebung der angefochtenen Verfügung und, allenfalls nach ergänzenden Abklärungen, rückwirkende Zusprechung einer angemessenen Invalidenrente (act. 1 S. 2). Zur Begründung bestreitet sie im Wesentlichen die Beweiskraft des eingeholten MEDAS-Gutachtens und rügt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Vorbescheidverfahren (act. 1, insbes. S. 5 f.). C. Am 31. Oktober 2018 bezahlte die Beschwerdeführerin den ihr mit Verfügung vom 19. Oktober 2018 auferlegten Kostenvorschuss fristgerecht (act. 2 f.).