, 162 ff.). Allerdings scheiterte eine Reintegration der Versicherten in den Arbeitsmarkt. Nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens (IV-act. 174 ff.) verfügte die IV-Stelle Zug am 19. September 2019 (recte: 2018) eine erneute Abweisung des Leistungsbegehrens (IVact. 185).