Unter Hinweis auf zwei am 28. Dezember 2014 und am 2. April 2015 erlittenen Verkehrsunfällen meldete sich die im eigenen Catering sowie als Reinigungsangestellte erwerbstätig gewesenen Versicherte am 17. September 2015 erneut zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an (IV-act. 99). Daraufhin zog die IV-Stelle die Akten der Unfallversicherung bei und tätigte Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht. Insbesondere beauftragte sie die MEDAS Bern ZVMB GmbH mit einer polydisziplinären Abklärung (MEDAS-Gutachten vom 23. Februar 2017 [IV-act. 147/1-63]). In der Folge führte sie Eingliederungsmassnahmen durch (IV-act. 149 ff., 162 ff.).