3. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen. Rechtsanwalt lic. iur. C.________ wird mit Fr. 3'400.-- (inkl. Auslagen und MWST) aus der Staatskasse entschädigt. 4. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Luzern Beschwerde in öffentlich-recht- lichen Angelegenheiten eingereicht werden.