8.3 Mit Bezug auf die beantragte Herausgabe der Daten betreffend die verwendeten Normstichproben bzw. den Beizug der nivellierten Cut-off Werte (act. 1 S. 12), lässt sich den Angaben der Beschwerdeführerin nicht entnehmen, auf welche der von Dr. D.________ durchgeführten – und dem Gutachten nicht beigelegten (IV-act. 66/33- 39) - Testverfahren sich der Antrag bezieht, weshalb nicht weiter darauf einzugehen ist. Die Edition der Rohdaten aus dem WMT-2 zielt offenbar darauf hin, weitere, bereits laufende Abklärungen zu ermöglichen (act. 12 S. 6), weshalb ein Zusammenhang mit vorliegendem Verfahren fehlt und eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ausser Betracht fällt.