Es würden relevante entsprechende Ressourcen beschrieben. Die Beschwerdeführerin pflege soziale Kontakte mit den Kindern, der Herkunftsfamilie, dem ehemaligen Ehemann bzw. dem Lebenspartner. Sie besorge ihren Haushalt selbständig. Sie sehe TV, nutze das Internet, übe Freizeitaktivitäten aus und gehe auf Reisen (IV-act. 66/23-24).