Die Dysthymia gehe mit einem phobischen Vermeidungsverhalten einher und habe sich bei einer unterdurchschnittlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit, bei akzentuierten Persönlichkeitszügen sowie bei vielfältigen sozialen Belastungen entwickelt. Soweit sie allfällige neuropsychologisch objektiv begründbare tatsächliche intellektuelle Leistungsdefizite übersteige, sei die Limitierung des Aktivitätenniveaus in allen vergleichbaren Lebensbereichen weit überwiegend durch die Selbsteinschätzung der Beschwerdeführerin zu begründen.