In seiner versicherungspsychiatrischen Diskussion gab Dr. D.________ an, die mit der Dysthymia verbundenen objektiven psychopathologischen Befunde seien aus psychiatrisch-psychotherapeutischer Sicht gar nicht bis gering ausgeprägt. Die Dysthymia gehe mit einem phobischen Vermeidungsverhalten einher und habe sich bei einer unterdurchschnittlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit, bei akzentuierten Persönlichkeitszügen sowie bei vielfältigen sozialen Belastungen entwickelt.