Solche Persönlichkeitszüge (ICD-10 Z73.1) seien aber Varianten der Norm im Sinne von Eigenheiten der Person, die von sich aus alleine keinen Krankheitswert besässen. Es sei aus versicherungsmedizinischer Sicht insbesondere eine angemessene persönliche, berufliche und soziale Lebensbewährung trotz sehr geringer sozio-ökonomischer Ressourcen, einer unterdurchschnittlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit und partnerschaftlicher Konflikte anzuerkennen. Auch zu diesem Aspekt könne somit den Einschätzungen in den Akten zugestimmt werden. Vergleichbare Überlegungen gälten auch für das aktuelle phobische Vermeidungsverhalten.