Bei der Beurteilung der intellektuellen Leistungsfähigkeit seien Vorbehalte durch mangelhafte Deutschkenntnisse und eine nicht krankheitsbedingt mangelhafte Anstrengungs- und Kooperationsbereitschaft zu beachten. Dazu verwies Dr. D.________ auf die Untersuchung in der Klinik B.________ (vgl. E. 4.1), auf seine aktuelle Untersuchung sowie auf den Hinweis in einem Gutachten der Ambulanten Psychiatrischen Dienste (APD) für Erwachsene vom 11. Juni 2015, wonach der Beschwerdeführerin die Arbeit im Rahmen der Beschäftigungsmassnahme "langweilig" gewesen sei (vgl. IVact. 18/3 unten).