Die Dysthymia habe sich bei einer unterdurchschnittlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit, bei akzentuierten Persönlichkeitszügen sowie bei vielfältigen sozialen Belastungen entwickelt. Insofern könne der in den Akten enthaltenen ätiopathogenetischen Einordnung zugestimmt werden (IV-act. 66/18-20).