Die Dysthymia habe sich bei einer unterdurchschnittlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit, bei akzentuierten Persönlichkeitszügen sowie bei vielfältigen sozialen Belastungen wie Migration, fehlendem Berufsabschluss, partnerschaftlichen Konflikten, Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, Obhutsentzug und finanziellen Sorgen entwickelt. Die lCD-10 Kriterien einer möglichen depressiven Episode gemäss Kategorie F3 seien nicht erfüllt. Sie könnten auch nicht aufgrund der Angaben in den Akten bestätigt werden. Die Beschwerdeführerin selbst nenne zwar manche depressiven Symptome. Es bestehe jedoch eine Diskrepanz zwischen der subjektiven Einschätzung und den objektivierbaren Befunden. Objektiv