Zusammenfassend könnten die (subjektiven) Beschwerden und die sehr gering ausgeprägten, objektivierbaren psychopathologischen Befunde im Zusammenhang mit den Angaben zur Vorgeschichte aus rein psychiatrisch-psychotherapeutischer Sicht als Dysthymia (lCD-10 F34.1) eingeordnet werden, die mit einem phobischen Vermeidungsverhalten einhergehe. Die Dysthymia habe sich bei einer unterdurchschnittlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit, bei akzentuierten Persönlichkeitszügen sowie bei vielfältigen sozialen Belastungen wie Migration, fehlendem Berufsabschluss, partnerschaftlichen Konflikten, Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, Obhutsentzug und finanziellen Sorgen entwickelt.