Die objektivierbaren psychopathologischen Befunde seien gar nicht bis gering ausgeprägt. In der Interaktion sei die Beschwerdeführerin histrionisch (emotional expressiv) und narzisstisch (ich bezogen). Im Affekt sei sie klagsam und dysthym. Die Daten der persönlichen Lebensgeschichte würden ungenau bzw. teilweise gar nicht genannt. Die Intelligenz liege klinisch geschätzt an der unteren Grenze des Normbereichs. Bei der Bearbeitung des Selbstbeurteilungsfragebogens SCL-90-R arbeite die Beschwerdeführerin sehr bereitwillig, engagiert, frohgemut und bzgl. ihrer Antworten sehr differenziert mit.