Urteil S 2018 113 7 innerlich unwohl. Sie ziehe sich sozial zurück, sei unkonzentriert und schlafe unregelmässig, so dass sie tagsüber müde sei. Sie spüre keinen innerlichen Antrieb und sei niedergeschlagen. Im Vordergrund stehe ein phobisches Syndrom bei einer unsicherübergenauen Grundhaltung und einer niedergeschlagenen Verstimmung. Das phobische Syndrom zeige sich vor allem in einem Vermeidungsverhalten, so in Menschenmengen, im öffentlichen Raum bei Dunkelheit, bei der Benützung von Lift, im Flugzeug und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Beschwerdeführerin scheue sich, alleine ihre Wohnung zu verlassen (IV-act. 66/16).