B. Gegen die rentenablehnende Verfügung vom 11. September 2018 erhob A.________ am 15. Oktober 2018 Beschwerde mit dem Rechtsbegehren um Gewährung einer Rente nach Gesetz. Im Eventualbegehren ersuchte sie um Anordnung eines Gerichtsgutachtens unter Einbezug eines Psychiaters und eines Neuropsychologen zur abschliessenden Klärung des medizinischen Sachverhalts. Subeventualiter wurde eine Rückweisung der Sache an die IV-Stelle zur verwaltungsexternen Begutachtung beantragt. Daneben ersuchte die Beschwerdeführerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Bestellung von Rechtsanwalt lic. iur. C.________ als unentgeltlichen Rechtsbeistand (act. 1 S. 3).