Am 3. Juli 2017 meldete sich die Versicherte erneut zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung. Dabei machte sie insbesondere eine leichte Intelligenzminderung, eine akzentuierte Persönlichkeit und ein mittelgradig depressives Zustandsbild geltend (IVact. 15). Nach Beizug der verfügbaren ärztlichen Untersuchungsberichte gab die IV-Stelle Zug eine neuropsychologische Abklärung in der Klinik B.________ in Auftrag (Abklärungsbericht vom 26. April 2016 [IV-act.